Erfolg für baden-württemberg-weite Initiative mit Freiburger Wurzeln
Jugendbeteiligung erhält neuen Stellenwert in der Landesgemeindeordnung
positives Signal vor der ersten Kommunalwahl ab 16
Am heutigen Dienstag hat das Landeskabinett ein Eckpunktepapier zum Thema „Jugendbeteiligung und Änderung des §41a“ beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Junges Freiburg Stadtrat Sebastian Müller hatte im November gemeinsam mit der „Studiengruppe Jugendbeteiligung“ aus ehemaligen Nürtinger, Tübinger und Hechinger Jugendgemeinderäten eine Petition an die Landesregierung initiiert, in der verbindliche Regelungen für alle Gemeinden in baden-Württemberg gefordert wurden. Das Ziel, Rahmenbedingungen für eine Politik mit und für jungen Menschen wird nun angegangen:
„Endlich erhalten Jugendliche ein Antrags-, Vorschlags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat und sind nicht auf das Ermessen des jeweiligen Bürgermeisters und des jeweiligen Gemeinderats angewiesen, ob die Jugendvertreter ihre Belange auch direkt im Gemeinderat vorbringen können“, so Stadtrat Müller.
Ein solches Recht ist bereits seit Jahren beispielsweise in der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins und Niedersachsens festgeschrieben. Zudem sollen Jugendliche nun die Einrichtung einer Jugendvertretung verlangen können, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Unterschriften nachweisen können. In Freiburg wären dies 250.
Auch ein eigenes Budget für eine solche Jugendvertretung ist dann vorgeschrieben: „Damit wird aus der Alibi-Mitsprache ein verbindliches Mitwirkungsrecht. Es freut uns, dass diese Ankündigung im Vorfeld der Kommunalwahl erfolgt. Denn wer mitwählt, darf nun bald selbst mitbestimmen und gestalten“, so Vorsitzender von Junges Freiburg Michael Wegert.
Eine solche Jugendbeteiligung wird die Gemeinden verpflichten, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise genutzt werden, zu berücksichtigen: Schwimmbäder, Sportanlagen, Schulen, Radwege, Schulhöfe, Bolzplätze und Freiräume können dann erst nach Rücksprache mit den zukünftigen Nutzern entstehen.
Zitat aus der Pressemitteilung der Landesregierung: „Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Die Jugendlichen erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt.“
Für Rückfragen: Sebastian Müller (Junges Freiburg) sbamueller@gmx.de,
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