Am Sonntag, den 22. April 2018, findet die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in Freiburg statt. Die ungefähr 171 000 Wahlberechtigten können sich zwischen den sechs Kandidaten Monika Stein, Manfred Kröber, Martin Horn, Dieter Salomon, Anton Behringer und Stephan Wermter entscheiden.
Zum ersten Mal bei einer OB-Wahl in Freiburg dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen. Dadurch sind über 11.360 16- bis 24-Jährige Erstwähler*innen.
Der Oberbürgermeister und Kommunalpolitik
Der amtierende Oberbürgermeister ist Dr. Dieter Salomon. Er wurde 2002 im 2. Wahlgang mit 64.4% der Stimmen und 2010 im 1. Wahlgang mit 50,5% der Stimmen gewählt. Die Wahlbeteiligung lag 2010 bei erschreckend niedrigen 45,2%. Die Amtszeit des Oberbürgermeisters dauert 8 Jahre.
Die/der Oberbürgermeister*in ist Vorsitzende*r des 48-köpfigen Gemeinderats und Leiter*in der Stadtverwaltung. Die Stadt beschäftigt 3300 Mitarbeiter*innen. Sie oder er ist für die Durchführung der Gemeinderatsbeschlüsse verantwortlich und repräsentiert die Stadt nach außen.
Neben der/dem Oberbürgermeister*in gibt es in Freiburg vier weitere Bürgermeister*innen, die sogenannten Dezernent*innen. Sie sind für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel Jugend, Schule und Bildung, Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft zuständig und werden alle acht Jahre vom Gemeinderat gewählt. Eine Übersicht über alle Dezernate gibt es hier.
Politisch geht es auf kommunaler Ebene beispielsweise um Schulsanierungen, Sportplätze und -hallen, ÖPNV und Fahrradwege, Jugendbeteiligung, den neuen Stadtteil Dietenbach und innerstädtische Entwicklungsgebiete um Wohnraum zu schaffen, Sicherheit und Ordnung, Schwimmbäder, Kindergärten und vieles mehr. Dabei setzt der Gemeinderat Impulse, beschließt und gibt die Richtung vor, während die Stadtverwaltung bzw. die/der Oberbürgermeister*in als Verwaltungsspitze die Beschlüsse vorbereitet und durchführt. Die Gemeinderät*innen sind alle ehrenamtlich und bekommen eine Aufwandsentschädigung. Die/der Oberbürgermeister*in ist hauptamtlich und verdient über 160.000 € pro Jahr.
Wie wählt man?
Am Wahltag haben zahlreiche Wahllokale in Freiburg geöffnet. Wenn man nicht vorher per Briefwahl gewählt oder einen Wahlschein beantragt hat, dann muss man in sein zugeordnetes Wahllokal gehen (das steht in der zugestellten persönlichen Wahlbenachrichtigung). Zur Wahl benötigt man zwingend ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden, da sie den Wahlvorgang beschleunigt, ist aber nicht zwingend nötig.
Der Stimmzettel sieht ähnlich aus, wie folgendes Muster aus 2010:
Muster des amtlichen Stimmzettels für die Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin in Freiburg am 25. April 2010
Auf dem Stimmzettel sollte lediglich ein Kreuz bei einem Bewerber (oder alternativ hinter der selbst-eingetragenen anderen wählbaren Person) gemacht werden. Der Stimmzettel wird ungültig, wenn kein Kreuz gemacht wird, zwei Bewerber markiert werden, Zusätze wie Namen, Telefonnummer, Begründungen oder Vorbehalte enthält oder der Wille des Wählers nicht eindeutig erkennbar ist.
Im ersten Wahlgang muss ein Bewerber mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen erhalten um gewählt zu werden. Ist dies nicht der Fall, wird es einen zweiten Wahlgang geben. Dann reicht die einfache Mehrheit aus, um gewählt zu werden.
Weitere Fragen?
Schreibt uns direkt oder in den Kommentaren oder informiert euch auf dem Portal „Wählen 16 plus Freiburg“ zur OB-Wahl 2018. In Zusammenarbeit mit den Jusos Freiburg haben wir unter www.ob-freiburg.de einen eigenen Kandidat-O-Mat veröffentlicht, welcher mittlerweile neben den Antworten von Monika Stein, Martin Horn und Dieter Salomon auch die Antworten von Anton Behringer und Manfred Kröber enthält.
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